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Für die Wertermittlung von Immobilien stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

•    Sachwertverfahren
•    Ertragswertverfahren
•    Vergleichswertverfahren

Diese sollten in Betracht gezogen werden, da Immobilien Gegenstände sind, welche Wertentwicklungen unterliegen. Zum Erwerb einer Immobilie müssen ein notariell beurkundeter Kaufvertrag, eine ebenso beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang, sowie die Eintragung ins Grundbuch erbracht werden.

 
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